I. Allgemeines
Die TierBetreuung – all in one GmbH (nachstehend TierBetreuung genannt) verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen und ihnen den Aufenthalt als Tages- oder Feriengast, im Hundesalon und in der Hundeschule so angenehm wie möglich zu gestalten.
Es werden nur Hunde aufgenommen, die über den üblichen Grundgehorsam verfügen und kein aggressives oder asoziales Verhalten zeigen.
Für die einzelnen Bereiche "Betreuung", "Hundeschule" und "Hundesalon" gelten zudem die Ausführungen gemäss Ziffern II bis IV dieser AGB.
Preise und Öffnungszeiten
Es gelten die auf der Website www.tierbetreuung-all-in-one.ch publizierten Preise und Öffnungszeiten.
Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personen- und sachbezogene Daten in die Kundendatei der TierBetreuung aufgenommen werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. In Notfällen dürfen sachdienliche Daten zum Beispiel an den Tierarzt weitergegeben werden.
Tierhalter und -eigentümer erklären sich damit einverstanden, dass die TierBetreuung Fotos der Hunde auf ihrer Website veröffentlicht.
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle mündlichen und schriftlichen Verträge sowie Dienstleistungen zwischen der Kundschaft und der TierBetreuung wirksam.
Haftungsausschluss, Versicherung
Grundsätzlich tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen entsprechend versichert sein. Die TierBetreuung haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundschaft und der TierBetreuung ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen der Kundschaft und der TierBetreuung ist ausschliesslich Geschäftssitz der TierBetreuung – all in one GmbH in 8307 Effretikon.
II. Tages- und Ferienbetreuung
Vor der ersten Betreuung wird mit Hund und Hundehalter ein Probespaziergang unternommen. Bei Bedarf wird zusätzlich ein Probetag vereinbart.
Ein- und Austritt
Um die Integration eines Hundes in die Hundegruppe zu gewährleisten, hat der Eintritt jeweils am Vormittag zwischen 06:15 und 08:00 Uhr zu erfolgen.
In Ausnahmefällen können Hunde in Absprache mit der TierBetreuung über Mittag eintreten. Am Abend werden keine Hunde aufgenommen.
Austritte haben bis spätestens 18:30 Uhr zu erfolgen. Spätere Austritte erfolgen nur in Ausnahmefällen nach Absprache.
Schlüsselabgabe und Zutritt
Hausschlüssel und andere Zugangsschlüssel (Karten, Code für Alarmanlage) von Kunden werden von der TierBetreuung gegen Quittung übernommen und bei Auftragsende ebenso zurückgegeben. Die TierBetreuung garantiert eine vertrauliche Handhabe.
Gesundheit
Es werden nur Hunde aufgenommen, welche über die Kombi-Impfung verfügen.
Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuweisen und bei jeder Übernachtung bei der TierBetreuung zu deponieren.
Der Hundehalter ist verpflichtet, die TierBetreuung über alle Besonderheiten wie Krankheiten, Läufigkeit, Parasiten, Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen gegen Mensch oder Tier sowie spezielle Verpflegungsbedürfnisse umfassend zu informieren. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch das Versäumnis der Informationspflicht entstehen.
Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Kann der Hundehalter nicht erreicht werden, entscheidet die TierBetreuung nach bestem Wissen und Gewissen über die zu treffenden Massnahmen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des Tiereigentümers.
Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache aufgenommen.
Haftung
Der Tierhalter haftet grundsätzlich für die durch sein Tier verursachten Schäden. Es wird daher der Abschluss einer entsprechender Haftpflichtversicherung mit Deckung für solche Schäden verlangt.
Hunde werden vorwiegend in Gruppen gehalten. Die Kundschaft erklärt sich ausdrücklich mit dieser Haltungsform einverstanden und ist sich der Risiken bewusst, die diese Haltungsform beinhalten kann, z.B. Verletzungen durch Spiel oder Rauferei.
Die TierBetreuung übernimmt keine Haftung für das Erkranken des Hundes, für Schäden infolge Krankheit, Bissverletzungen, Unfall, Ausreissen oder für den Verlust eines Hundes, sofern ihr kein grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden kann.
Konditionen Tagesbetreuung
Grundsätzlich ist die Tagesbetreuung in bar oder mit Twint zu bezahlen. Kosten für bereits bezahlte Abonnemente werden nicht zurückerstattet. Ebenso findet keine Rückerstattung pro rata bei nicht vollständig benutzten Abonnementen statt. Ein Abonnement verfällt 12 Monate nach dessen Ausstellung.
Annullation Tagesbetreuung
Wird der Hund am Vortag bis 18:30 Uhr abgemeldet, wird keine Annullationsgebühr erhoben. Erfolgt die Annullationen zwischen 18:30 und 22.00 Uhr des Vortages, werden 50% verrechnet. Andernfalls wird der ganze Tag verrechnet.
Konditionen Ferienbetreuung
Unsere Ferienplätze sind auf fünf Hunde beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein- und Austrittstage werden als volle Tage verrechnet.
Eine Anmeldung zur Ferienbetreuung hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anmeldungen berücksichtigt.
Nach Eingang der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Anmeldebestätigung inklusive Rechnung per E-Mail. Der Betrag ist innert 30 Tage, oder bis spätestens zum Betreuungsbeginn, zu begleichen. Erst nach der Bezahlung des Rechnungsbetrags gilt die Anmeldung als verbindlich. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, wird der Ferienplatz wieder frei gegeben.
Annullation Ferienbetreuung
Eine Stornierung 60 Tage vor Betreuungsbeginn ist kostenlos möglich.
Bei einer Stornierung 30 bis 59 Tage vor Betreuungsbeginn werden 25% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung 10 bis 29 Tage vor Betreuungsbeginn werden 50% des Betreuungspreises in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung zwischen 10 oder weniger Tage vor Betreuungsbeginn wird der volle Betreuungspreis in Rechnung gestellt.
Wird bei einer Stornierung vom Kunden ein von der TierBetreuung vorbehaltlos akzeptierter Ersatzkunde angeboten, reduzieren sich die obgenannten Stornierungskosten entsprechend dem Ersatzauftrag.
Wird das betreute Tier vom Tierhalter früher als vereinbart zurückgenommen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Pensionskosten.
III. Hundeschule
Bei der Hundeschule arbeitet TierBetreuung nach neusten Erkenntnissen und mit grösster Sorgfalt. Ein Ausbildungserfolg kann jedoch nie garantiert werden, da dieser von verschiedenen Faktoren abhängt.
Alle Dienstleistungen sind grundsätzlich in bar oder per Twint vor Kursbeginn in bar zu bezahlen. Ausnahmen erfolgen nur in Zusammenhang mit anderen Dienstleistungen der TierBetreuung wie Ferien- oder Tagesbetreuung und nur auf ausdrückliche Zusage hin.
Im Verhinderungsfall müssen Privatlektionen mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn storniert werden. Anderenfalls werden sie in Rechnung gestellt. Kosten für bereits bezahlte Kurs-Abonnemente werden nicht zurückerstattet. Ebenso findet keine Rückerstattung pro rata bei nicht vollständig benutzten Abonnementen statt.
Ein Abonnement verfällt 12 Monate nach dessen Ausstellung.
Kann eine Ausbildung wegen mangelndem Interesse nicht durchgeführt werden oder ist er bereits ausgebucht, erhalten die bereits angemeldeten Personen bis spätestens 10 Tage vor dem Ausbildungsbeginn eine entsprechende Mitteilung. Bezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet.
IV. Hundesalon
Die Kosten für Dienstleistungen im Hundesalon sind grundsätzlich in bar oder per Twint zu bezahlen. Ausnahmen erfolgen nur in Zusammenhang mit anderen Dienstleistungen der TierBetreuung wie Ferien oder Tagesbetreuung und nur auf ausdrückliche Zusage hin.
Der Hundesalon arbeitet ausschliesslich nach Terminvereinbarung. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss er mindestens 24 Stunden vorher storniert werden. Anderenfalls werden für die entstanden Umtriebe Fr. 50.-- in Rechnung gestellt.
Der Leistungsumfang und der daraus resultierende Preis werden vor Arbeitsbeginn vereinbart. Sollte sich ein unerwarteter Mehraufwand ergeben z.B. wegen Entfilzen, Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes etc. verrechnet die TierBetreuung maximal Fr. 50.-- Mehrkosten.
Der Hund ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen. Diese werden sofort kostenlos korrigiert. Nachträgliche Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.