In der Broschüre «Hundehaltung – Informationen zum Zürcher Hundegesetz» finden Sie alles, was Sie über die Haltung, die gesetzlichen Vorgaben und die Schulung Ihres Hundes wissen müssen.
Das Zürcher Hundegesetz vom 14. April 2008 (HuG) bedingt die Einordnung eines jeden Hundes zu einem Rassetyp. Grosse oder massige Hundetypen gehören zur Rassetypenliste I (§7 HuG); Als Richtwert dienten dabei die Grösse (mindestens 45 cm Stockmass) und das Gewicht (mindestens 16 kg Körpergewicht). Hundetypen mit erhöhtem Gefährdungspotential gehören zur Rassetypenliste II (§8 HuG). Die weiteren Hundetypen werden zur einfacheren Abgrenzung als ‚kleinwüchsig’ benannt (§4 Hundeverordnung vom 25. November 2009, HuV).